FriendlyOpa

Rechtliche Informationen

Nachfolgend steht die vom Betreiber bereitgestellte deutsche Fassung. Der im Dokument angegebene Entwurfsstatus bleibt erhalten.

FriendlyOpa

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entwurf 1.0 — Stand: 27.10.2026 Status: Zur rechtlichen Prüfung — nicht zur Veröffentlichung freigegeben

§ 1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Online-Plattform FriendlyOpa, einschließlich der Website, der mobilen Anwendungen und der damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Betreiber der Plattform ist:

[Vollständiger Name des Einzelunternehmers] Geschäftsbezeichnung: FriendlyOpa Anschrift: [vollständige Geschäftsanschrift] E-Mail: [geschäftliche Kontaktadresse]

(3) Die Plattform richtet sich an Personen, die Dienstleistungen suchen, sowie an selbstständige Dienstleister und Handwerker, die ihre Leistungen über FriendlyOpa anbieten.

(4) Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet:

  • Kunde: eine Person, die über FriendlyOpa Dienstleistungen anfragt oder beauftragt.
  • Unabhängiger Dienstleister: einen selbstständig tätigen Anbieter, der Leistungen in eigener Verantwortung erbringt.
  • FriendlyOpa Team: vom Plattformbetreiber eingesetzte Personen, die Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung des Plattformbetreibers erbringen.
  • Plattformbetreiber: den Einzelunternehmer, der FriendlyOpa betreibt.

(5) Ergänzende Bedingungen für selbstständige Dienstleister und bestimmte Dienstleistungen können Anwendung finden.

§ 2. Rolle von FriendlyOpa und Vertragsverhältnisse

(1) FriendlyOpa stellt eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, über die Kunden Dienstleistungen anfragen, Angebote erhalten, Dienstleister auswählen und Aufträge verwalten können.

(2) FriendlyOpa unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Leistungserbringern.

a) Unabhängige Dienstleister

Bei der Beauftragung eines unabhängigen Dienstleisters kommt der Vertrag über die konkrete Dienstleistung grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Dienstleister zustande.

FriendlyOpa ist in diesem Fall Vermittler und nicht selbst Auftragnehmer der vermittelten Dienstleistung.

b) FriendlyOpa Team

Werden Dienstleistungen ausdrücklich als Leistungen des FriendlyOpa Teams angeboten, kommt der Vertrag über die jeweilige Dienstleistung zwischen dem Kunden und dem Betreiber von FriendlyOpa zustande.

Der Betreiber ist in diesem Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.

(3) Die jeweilige Kategorie des Leistungserbringers wird dem Kunden vor der verbindlichen Beauftragung angezeigt.

(4) Der Kunde erhält vor Vertragsschluss Informationen darüber, wer sein Vertragspartner wird.

(5) Die Plattform übernimmt keine allgemeine Garantie für die Qualität oder den Erfolg der Leistungen unabhängiger Dienstleister.

Gesetzliche Ansprüche und eine gesetzlich bestehende Haftung von FriendlyOpa bleiben unberührt.

§ 3. Registrierung und Benutzerkonten

(1) Die Nutzung bestimmter Funktionen setzt die Registrierung eines Benutzerkontos voraus.

(2) Nutzer müssen bei der Registrierung zutreffende Angaben machen.

(3) Zugangsdaten sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(4) Benutzerkonten dürfen nicht ohne Zustimmung des Plattformbetreibers auf andere Personen übertragen werden.

(5) FriendlyOpa kann Benutzerkonten bei erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen einschränken oder sperren.

(6) Die Registrierung als unabhängiger Dienstleister begründet kein Arbeitsverhältnis mit FriendlyOpa.

§ 4. Registrierung und Verifizierung von Dienstleistern

(1) Dienstleister können sich über die Plattform registrieren und ihre angebotenen Leistungen angeben.

(2) FriendlyOpa kann zur Prüfung der Identität, der gewerblichen Tätigkeit und der beruflichen Qualifikation geeignete Nachweise verlangen, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

(3) Je nach angebotener Tätigkeit können insbesondere folgende Nachweise relevant sein:

  • Gewerbeanmeldung;
  • erforderliche handwerksrechtliche Eintragungen;
  • Qualifikations- und Befähigungsnachweise;
  • erforderliche Genehmigungen;
  • gegebenenfalls Versicherungsnachweise.

(4) Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.

(5) Eine erfolgreiche Verifizierung bedeutet, dass bestimmte Angaben oder Nachweise nach den jeweils geltenden Prüfverfahren kontrolliert wurden.

Sie stellt keine uneingeschränkte Garantie für die Qualität, Zuverlässigkeit oder den Erfolg zukünftiger Dienstleistungen dar.

(6) FriendlyOpa kann eine erneute Überprüfung verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

§ 5. Erstellung und Veröffentlichung von Aufträgen

(1) Kunden können über FriendlyOpa Anfragen für Dienstleistungen erstellen.

(2) Eine Anfrage kann insbesondere Angaben enthalten zu:

  • Art der Dienstleistung;
  • Beschreibung der gewünschten Arbeiten;
  • gewünschtem Ausführungstermin;
  • Ausführungsort;
  • vorgesehenem Budget;
  • erforderlicher Anzahl von Helfern;
  • zusätzlichen Informationen und Anhängen.

(3) Kunden sind verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen zutreffend anzugeben.

(4) Die Veröffentlichung einer Anfrage führt nicht automatisch zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags.

(5) Die Einzelheiten des Vertragsschlusses ergeben sich aus dem jeweiligen Angebots- und Annahmeverfahren.

§ 6. Angebote und Vertragsschluss

(1) Unabhängige Dienstleister können auf veröffentlichte Anfragen reagieren und Angebote unterbreiten.

(2) Ein Angebot soll insbesondere den Leistungsumfang, die Vergütung und gegebenenfalls weitere Bedingungen enthalten.

(3) Vor einer verbindlichen Annahme erhält der Kunde die für seine Entscheidung erforderlichen Informationen.

(4) Der Vertrag über die konkrete Dienstleistung kommt nach Maßgabe des jeweils angezeigten Angebots- und Annahmeverfahrens zustande.

(5) Bei Leistungen unabhängiger Dienstleister sind diese selbst Vertragspartner des Kunden.

(6) Bei ausdrücklich als FriendlyOpa-Team-Leistungen gekennzeichneten Angeboten ist der Plattformbetreiber Vertragspartner.

(7) Gesetzliche Informationspflichten und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 7. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für eine Dienstleistung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.

(2) Kunden müssen vor einer verbindlichen Beauftragung über den zu zahlenden Preis und gegebenenfalls zusätzliche Kosten informiert werden.

(3) FriendlyOpa unterstützt zunächst die Abwicklung von Aufträgen mit Barzahlung.

(4) Elektronische Zahlungsmethoden stehen nur zur Verfügung, wenn sie ausdrücklich auf der Plattform aktiviert und angeboten werden.

(5) Bei Leistungen unabhängiger Dienstleister richtet sich die Zahlungspflicht des Kunden nach dem mit dem jeweiligen Dienstleister geschlossenen Vertrag.

(6) Bei FriendlyOpa-Team-Leistungen erfolgt die Abrechnung durch den Plattformbetreiber.

(7) Die Ausstellung gesetzlich erforderlicher Rechnungen und Zahlungsbelege richtet sich nach der jeweiligen Vertrags- und Leistungserbringerrolle.

§ 8. Vermittlungsprovision

(1) Für die erfolgreiche Vermittlung eines Auftrags kann FriendlyOpa vom unabhängigen Dienstleister eine Provision verlangen.

(2) Die derzeit vorgesehene Standardprovision beträgt 12 % der vereinbarten provisionspflichtigen Auftragssumme.

(3) Die Einzelheiten der Provisionsberechnung, Entstehung, Fälligkeit und Abrechnung werden in ergänzenden Bedingungen für unabhängige Dienstleister geregelt.

(4) Vor der verbindlichen Teilnahme an provisionspflichtigen Vermittlungen muss der Dienstleister über die geltenden Provisionsbedingungen informiert werden.

(5) Bei unmittelbar durch den Plattformbetreiber erbrachten FriendlyOpa-Team-Leistungen findet die Vermittlungsprovision für unabhängige Dienstleister keine Anwendung.

§ 9. FriendlyOpa Team und Barzahlungen

(1) Leistungen des FriendlyOpa Teams werden im Namen und auf Rechnung des Plattformbetreibers erbracht.

(2) Soweit eine Barzahlung vereinbart wurde, kann die Zahlung an eine hierfür ausdrücklich autorisierte Person erfolgen.

(3) Der Empfang der Zahlung durch die autorisierte Person und die spätere interne Übergabe des Geldes an den Plattformbetreiber werden getrennt dokumentiert.

(4) Die interne Weiterleitung bereits wirksam entgegengenommener Zahlungen begründet keine zusätzliche Zahlungspflicht des Kunden.

(5) Die Einzelheiten der internen Kassenführung und Abrechnung werden durch betriebliche Regelungen festgelegt.

§ 10. Durchführung der Dienstleistungen

(1) Der jeweilige Leistungserbringer ist für die fachgerechte Durchführung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich.

(2) Unabhängige Dienstleister handeln grundsätzlich in eigener wirtschaftlicher und organisatorischer Verantwortung.

(3) Sie sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

(4) FriendlyOpa-Team-Leistungen werden im Verantwortungsbereich des Plattformbetreibers erbracht.

(5) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder der Vergütung bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung der Vertragsparteien.

§ 11. Stornierung und Widerruf

(1) Kunden und Dienstleister können Aufträge nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen und der gesetzlichen Vorschriften stornieren.

(2) Bereits entstandene gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Verbrauchern können bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

(4) Über bestehende Widerrufsrechte, deren Ausübung und gegebenenfalls gesetzliche Ausnahmen wird vor Vertragsschluss informiert.

(5) Ein vorzeitiger Beginn der Dienstleistung während einer gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 12. Beschwerden und Streitfälle

(1) FriendlyOpa stellt Möglichkeiten zur Meldung von Problemen im Zusammenhang mit Aufträgen und der Plattformnutzung bereit.

(2) Kunden und Dienstleister können Beschwerden über die vorgesehenen Supportfunktionen einreichen.

(3) FriendlyOpa kann bei Streitigkeiten zwischen unabhängigen Dienstleistern und Kunden eine vermittelnde Rolle übernehmen.

(4) Die Bearbeitung einer Beschwerde führt nicht automatisch dazu, dass FriendlyOpa Vertragspartner der ursprünglich vermittelten Dienstleistung wird.

(5) Gesetzliche Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bleiben unberührt.

§ 13. Haftung

(1) FriendlyOpa haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten kann die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt sein.

(4) Bei Dienstleistungen unabhängiger Dienstleister ist grundsätzlich der jeweilige Dienstleister für die Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten verantwortlich.

(5) Eine eigene gesetzliche Haftung von FriendlyOpa, insbesondere aufgrund eigener Pflichtverletzungen, bleibt unberührt.

(6) Für FriendlyOpa-Team-Leistungen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln des jeweiligen Dienstleistungsvertrags.

§ 14. Datenschutz

(1) FriendlyOpa verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen und Dauer der Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(3) Personenbezogene Daten können insbesondere im Zusammenhang mit Benutzerkonten, Aufträgen, Nachrichten, Standortangaben und Verifizierungsverfahren verarbeitet werden.

(4) Die Rechte betroffener Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung bleiben unberührt.

§ 15. Änderungen dieser Bedingungen

(1) FriendlyOpa kann diese Bedingungen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ändern.

(2) Über wesentliche Änderungen werden betroffene Nutzer rechtzeitig und in geeigneter Weise informiert.

(3) Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, werden Änderungen erst nach entsprechender Zustimmung wirksam.

(4) Bereits geschlossene Verträge bleiben von späteren Änderungen unberührt, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

§ 16. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(3) Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.


Ende des Entwurfs — Version 1.0

Vor Veröffentlichung erforderlich:

  • Prüfung der Betreiberangaben;
  • Abgleich mit den tatsächlichen Plattformfunktionen;
  • Prüfung des Vertragsschlusses;
  • Prüfung der Verbraucherinformationen;
  • Prüfung der Provisionsbedingungen;
  • Prüfung der Haftungsregelungen;
  • anwaltliche Freigabe.